§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen der mf microfilter gmbh gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
(2) Diese AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
(3) Bedingungen des Bestellers erkennt die mf microfilter gmbh nur an, wenn und soweit sie ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmt. Ohne eine schriftliche Zustimmung der mf microfilter gmbh sind Bedingungen des Bestellers nicht wirksam, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote der mf microfilter gmbh sind freibleibend und unverbindlich, wenn und soweit der Besteller mit der mf microfilter gmbh nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart hat.
(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch die mf microfilter gmbh zustande.
(3) Sämtliche Vereinbarungen zwischen der mf microfilter gmbh und dem Besteller sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen mit Vertretern der mf microfilter gmbh erlangen für die mf microfilter gmbh erst Rechtsverbindlichkeit, wenn sie durch sie schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt nicht, soweit für die mf microfilter gmbh ein gesetzlicher Vertreter handelt.

§ 3 Überlassene Unterlagen

(1) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Werkzeuge, Muster usw., behält sich die mf microfilter gmbh alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
(2) Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die mf microfilter gmbh erteilt dazu dem Besteller ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

(1) Es gelten die Preise der mf microfilter gmbh in Euro ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten sowie sonstigen Nebenkosten, wie z.B. Versicherungs- und Zollkosten oder Spesen, und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Anfallende Kosten werden dem Besteller durch die mf microfilter gmbh gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde, in der gleichen Währung zu leisten, in der die Rechnung ausgestellt ist. Die Zahlung hat ausschließlich auf die genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang netto und ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
(4) Die Verzugszinsen betragen in jedem Fall eines Zahlungsverzugs durch den Besteller p.a. 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der mf microfilter gmbh vorbehalten.
(5) Stehen mehrere Forderungen gegen den Besteller offen und reicht eine Zahlung des Bestellers nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 366 Abs. 2 BGB), selbst wenn der Besteller ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung gezahlt hat.
(6) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Kosten (insbesondere Lohn-, Material- und Vertriebskosten) für Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen sollten, bleiben vorbehalten.
(7) Bei Zahlungsverzug tritt Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen der mf microfilter gmbh gegen den Besteller aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung sofort und ohne jeden Abzug ein. Kommt der Besteller den vereinbarten Zahlungen nicht nach oder wird eine von ihm verlangte Sicherheitsleistung nicht erbracht, entfällt die Leistungsverpflichtung der mf microfilter gmbh bzw. steht ihr ein Zurückbehaltungsrecht zu.
(8) Sämtliche Forderungen der mf microfilter gmbh gegen den Besteller aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werden auch bei Stundung sofort fällig, wenn der Besteller seine Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder der mf microfilter gmbh Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind. Die mf microfilter gmbh ist dann nach ihrer Wahl und nach Fristsetzung berechtigt, die gelieferte Ware zurückzuverlangen, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen und Schadensersatz zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.
(9) Bei Verschiebung von Lieferterminen auf Verlangen des Bestellers ist so zu zahlen, als wäre vertragsgemäß geliefert worden.

§ 5 Lieferfristen, Teilleistungen, Liefer- und Annahmeverzug

(1) Vereinbarte Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die die mf microfilter gmbh – trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt – nicht abwenden konnte. Derartige Ereignisse, wozu auch behördliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrung, Nichtbelieferung oder verspätete Belieferung durch die Lieferanten der mf microfilter gmbh gehören, verlängern die Lieferfrist angemessen.
(2) Die mf microfilter gmbh ist nach ihrer Wahl berechtigt, Aufträge in Teilleistungen zu erfüllen, die, wenn die restlichen Teile innerhalb der vereinbarten Leistungszeit erbracht wurden, oder die erbrachten Teilleistungen für den Besteller nicht ohne Interesse sind, von diesem nicht zurückgewiesen werden können. Jede Teilleistung ist bei einem zweiseitigen Handelskauf ein selbstständiges Geschäft.
(3) Unter- und Überlieferungen in Höhe von 10% sind zulässig. Bei laufenden Aufträgen ist die mf microfilter gmbh bemüht, Unter- und Überlieferungen, die nicht zu vermeiden sind, bei der nächsten Lieferung möglichst auszugleichen, damit die Mengenabweichung auf ein Mindestmaß beschränkt wird.
(4) Wenn die mf microfilter gmbh in Lieferverzug gerät, hat der Besteller ihr eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung zu setzen, wobei diese Nachfrist zwei Wochen nicht unterschreiten darf. Nach fruchtlosem Ablauf dieser angemessenen Nachfrist kann der Besteller vom Liefervertrag zurücktreten.
(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die mf microfilter gmbh berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Dies schließt auch den Ersatz erforderlicher Mehraufwendungen mit ein. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(6) Im Falle einer von der mf microfilter gmbh akzeptierten Voll- bzw. Teilannullierung von Bestellungen verpflichtet sich der Besteller, die von ihm bestellte Ware für zwei Monate, sowie Vormaterial für zwei weitere Monate abzunehmen. Die Abnahmeverpflichtung bezieht sich dabei auf die durchschnittliche Abnahmemenge der letzten zwölf Monate vor der Stornierung.

§ 6 Leistungs- und Erfüllungsort, Gefahrübergang

(1) Leistungs- und Erfüllungsort für die von der mf microfilter gmbh zu erbringenden Leistungen ist das Werk der mf microfilter gmbh in Neuenstein.
(2) Mit der Übergabe der Ware an den Besteller am Werk der mf microfilter gmbh geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Von der Übergabe am Werk der mf microfilter gmbh gebühren dem Besteller die Nutzungen und er trägt die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug ist.
(3) Wird die Ware auf Verlangen des Bestellers an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Unternehmen (einschließlich einer Ausführung durch Mitarbeiter der mf microfilter gmbh selbst), auf den Besteller über. Vorstehendes gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Verpackungs-, Frachtkosten oder Ausfuhr trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die mf microfilter gmbh behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Liefervertrag mit dem Besteller ausdrücklich vor. Darüber hinaus behält sich die mf microfilter gmbh das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller ausdrücklich vor. Die vorstehenden Eigentumsvorbehalte erstrecken sich auch auf die vom Besteller aus den Sachen hergestellten Fertigwaren ohne Durchgangserwerb beim verarbeitenden Besteller. Die vorstehenden Vorbehalte gelten schließlich auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die mf microfilter gmbh sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die mf microfilter gmbh ist berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Sachen heraus zu verlangen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache wie eine fremde Sache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten, insbesondere gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden, ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt hiermit zur Sicherung aller Ansprüche der mf microfilter gmbh aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bereits jetzt seine Ansprüche gegen die die bestellten Waren versichernden Versicherungsunternehmen an die mf microfilter gmbh ab, die diese Abtretung hiermit annimmt. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht auf den Besteller übergegangen ist, hat der Besteller die mf microfilter gmbh unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die Sache der mf microfilter gmbh herauszugeben und/oder der mf microfilter gmbh die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, insbesondere die Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den der mf microfilter gmbh entstandenen Schaden und die seitens der mf microfilter gmbh getätigten erforderlichen Aufwendungen.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser hiermit zur Sicherung aller Ansprüche der mf microfilter gmbh aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller in Höhe des mit ihr vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an die mf microfilter gmbh ab, die diese Abtretung hiermit annimmt. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung im ordentlichen Geschäftsverkehr auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der mf microfilter gmbh, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die mf microfilter gmbh wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, insbesondere keine Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, und der Besteller sich nicht vertragswidrig verhält.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für die mf microfilter gmbh, die damit – ohne Durchgangserwerb bei dem verarbeitenden Besteller – Eigentümerin der umgebildeten Sachen wird, aus der Be- und Verarbeitung oder Umbildung aber nicht verpflichtet wird. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern dieKaufsache mit anderen, nicht im Eigentum der mf microfilter gmbh stehenden Gegenständen verarbeitet wird, die ebenfalls unter einem Eigentumsvorbehalt eines Dritten stehen, erwirbt die mf microfilter gmbh das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes ihrer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Verbindung und Vermischung. Zur Sicherung aller Ansprüche der mf microfilter gmbh aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller tritt der Besteller hiermit auch solche Forderungen an die mf microfilter gmbh ab, die ihm durch die Verbindung, Vermischung und Verarbeitung der Vorbehaltsware gegen einen Dritten erwachsen. Die mf microfilter gmbh nimmt diese Abtretung hiermit an.

§ 8 Mängelrüge, Mängelhaftung, Verjährung sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Mängelhaftungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen ausgeschlossen.
(2) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die abgestimmte Kundenzeichnung. Der Besteller erhält von der mf microfilter gmbh keine selbständigen oder unselbständigen Garantien.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so hat die mf microfilter gmbh zunächst das Recht, nach ihrer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Der Besteller gibt der mf microfilter gmbh Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Liefervertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (in diesem Fall bleiben dem Besteller etwaige Schadensersatzansprüche gemäß § 9 AVB vorbehalten), bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, bei Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Liefervertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(5) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der mf microfilter gmbh gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(6) Bei Weiterverkäufen von Waren der mf microfilter gmbh durch den Besteller an einen Verbraucher als Abnehmer oder an weitere Unternehmen als Abnehmer, die die Waren ihrerseits wiederum an einen Verbraucher veräußern, gewährt die mf microfilter gmbh dem Besteller für jeden ihm gegenüber von einem Verbraucher oder Abnehmer geltend gemachten und der mf microfilter gmbh von dem Besteller angezeigten Gewährleistungsfall einen angemessenen Rabatt als gleichwertigen Ausgleich. Im Gegenzug dafür verzichtet der Besteller gegenüber der mf microfilter gmbh auf einen Rückgriff gemäß §§ 478 und 479 BGB.
(7) Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren in sechs Monaten beginnend mit der Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht (1) bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie (2) bei Abweichung von etwaigen von der mf microfilter gmbh gem. § 443 BGB übernommenen Garantien. Die vorgenannte halbjährige Verjährungsfrist findet auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln auch dann keine Anwendung, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit beruht oder es sich um Personenschäden handelt oder die mf microfilter gmbh aus unerlaubter Handlung haften. Die halbjährige Verjährungsfrist für Mängelrechte findet auch keine Anwendung auf Mängel, die in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, bestehen; in diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist vielmehr drei Jahre. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährungs- und Ausschlussfristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 9 Haftung, Höhere Gewalt

(1) Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der mf microfilter gmbh beruhen, sowie für Personenschäden, haftet die mf microfilter gmbh nach Maßangabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Besteller deshalb vertrauen können muss, haftet die mf microfilter gmbh nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf solche Schäden, die für die mf microfilter gmbh bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang voraussehbar waren. Im Übrigen sind Ansprüche des Bestellers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(2) Eine etwaige gesetzliche Haftung wegen des Fehlens einer von der mf microfilter gmbh garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Die in diesem § 9 AVB genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine etwaige Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der mf microfilter gmbh gegenüber dem Käufer.
(4) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen die mf microfilter gmbh zu einer angemessenen Verlängerung von Lieferfristen. Im Falle solcher Ereignisse ist die mf microfilter gmbh – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Liefervertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und der mf microfilter gmbh ein Festhalten am unveränderten Liefervertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Der Besteller verpflichtet sich dazu und sorgt dafür, dass er und seine Mitarbeiter, Berater, Kunden und sonstigen Geschäftspartner alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm bzw. ihnen durch die Geschäftsverbindung mit der mf microfilter gmbh bekannt geworden sind und noch bekannt werden, stets streng geheim hält bzw. halten und nicht ohne die schriftliche Zustimmung der mf microfilter gmbh Dritten in irgendeiner Weise zugänglich macht bzw. machen.
(2) Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster usw. dürfen unbefugten Dritten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der mf microfilter gmbh zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Alle Rechte an diesen Gegenständen, insbesondere Urheberrechte, verbleiben bei der mf microfilter gmbh.

§ 11 Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsverbot

(1) Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur in Ansehung unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder entscheidungsreifer Forderungen zu. Ein etwaiges gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht, beispielweise wegen Mängel der Sache, steht dem Besteller nur in Ansehung solcher unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder entscheidungsreifer Forderungen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis mit der mf microfilter gmbh stammen.
(2) Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen die mf microfilter gmbh an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 12 Sonstiges

(1) Dieser Liefervertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Liefervertrag mit dem Besteller als Kaufmann ist Neuenstein. Die mf microfilter gmbh ist aber berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Sitz maßgeblichen Ort zu verklagen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Liefervertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Liefervertrages unwirksam sein oder werden oder ein Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Stand: Februar 2016

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